von Online-Redaktion Cossebaude
ÖPNV-Bürgerbegehren: Stadtrat muss über höhere Gewerbesteuer entscheiden
Vorlage in den Gremienlauf eingebracht
Im Dezember 2025 entscheidet der Dresdner Stadtrat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!“. Damit ist direkt eine Entscheidung zur Erhöhung der Gewerbesteuer verbunden. Denn sollte der Stadtrat das Bürgerbegehren für zulässig erklären und gleichzeitig die im Bürgerbegehren formulierte Maßnahme auch direkt beschließen, müsste zwangsläufig die Gewerbesteuer steigen. Konkret müsste der Hebesatz der Gewerbesteuer von 450 Prozentpunkten auf 475 Prozentpunkte angehoben werden. Das folgt aus der Begründung zum Bürgerbegehren, welche die Gewerbesteuer als einen Baustein zur Finanzierung der Mehrkosten heranzieht. Eine Beschlussvorlage, die diesen Fall abbildet, wurde am heutigen Freitag, 21. November 2025, vom Oberbürgermeister in den Gremienlauf gegeben.
„Eine Erhöhung der Gewerbesteuer wäre aus meiner Sicht ein falsches Signal für die regionalen Unternehmen und angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch mit erheblichen Risiken verbunden. Wir müssen Wege finden, den ÖPNV in der Stadt zu finanzieren, und gleichzeitig Veränderungen im Angebot der DVB zulassen. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer kann dafür nicht der richtige Weg sein, weder für die heimische Wirtschaft noch für die Dresdner und Dresdnerinnen. Will die Mehrheit im Stadtrat allerdings die Forderung aus dem Bürgerbegehren erfüllen, ist eine Erhöhung der Gewerbesteuer zwingend umzusetzen.“ Oberbürgermeister Dirk Hilbert
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben drei mögliche Quellen benannt, um die Mehrkosten zu decken, wenn das Leistungsniveau der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) auf dem Stand von 2024 „eingefroren“ wird. Die Gewerbesteuer ist dabei die einzige Deckungsquelle, auf die der Stadtrat unmittelbar Einfluss hat.
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Steuerart auf der Einnahmeseite der Landeshauptstadt Dresden. Sie betrug im Jahr 2024 über 458 Millionen Euro. Es gibt in Dresden knapp 40.000 gewerbliche – und damit potentiell gewerbesteuerpflichtige – Unternehmen. Von diesen waren 2024 lediglich 9.800 Unternehmen aufgrund ihrer Betriebsergebnisse tatsächlich gewerbesteuerpflichtig. Unter den gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen gibt es eine starke Konzentration. Gerade einmal 92 Unternehmen standen im Jahr 2024 für rund die Hälfte der Gewerbesteuereinnahmen.
Im vom Stadtrat beschlossenen Doppelhaushalt 2025/2026 und in der mittelfristigen Finanzplanung ist bisher keine Erhöhung der Gewerbesteuer vorgesehen. Auch die Verwaltung hatte in der Planung bisher keine Gewerbesteuererhöhung angedacht. Dies hat mehrere Gründe: Zum einen ist dem Haushaltsplan bereits eine Erhöhung der Grundsteuer B unterstellt, die auch von Unternehmen über Eigentum oder Miete zu zahlen ist. Zum anderen steht zu befürchten, dass eine Erhöhung der Gewerbesteuer kurz- und mittelfristig einen negativen Effekt auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der Stadt Dresden haben könnte.
Eine steigende Steuerbelastung schwächt die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Das trifft insbesondere kleinere und mittlerer Betriebe, die ohnehin mit steigenden Kosten konfrontiert sind. Wenn Unternehmen mehr Geld an den Staat abgeben müssen, kann das zudem Investitionen bremsen, was langfristig Wachstum und Innovation hemmt. Zudem mindert eine Steuererhöhung die Attraktivität des Standortes. Unternehmen könnten ihre Aktivitäten in Gemeinden mit günstigeren Steuersätzen verlagern, was lokale Arbeitsplätze und damit verbundene kommunale Einnahmen gefährden kann. Auch besteht die Gefahr, dass höhere Steuern an Verbraucher weitergegeben werden. Dann steigen Preise, wodurch die regionale Wirtschaft zusätzlich belastet wird. Insgesamt kann eine Erhöhung der Gewerbesteuer damit negative wirtschaftliche Folgen haben, die den kurzfristigen fiskalischen Nutzen übersteigen.
Dresden hätte mit einem Hebesatz von 475 Prozent dann die höchsten Gewerbesteuersätze im gesamten Freistaat Sachsen und selbst deutschlandweit unter den Großstädten einen der höchsten Hebesätze.
| Gemeinde / Stadt | Hebesatz der Gewerbesteuer 2024 |
| Bautzen | 420 |
| Chemnitz | 450 |
| Döbeln | 380 |
| Freiberg | 430 |
| Freital | 390 |
| Hoyerswerda | 405 |
| Leipzig | 460 |
| Meißen | 400 |
| Pirna | 400 |
| Plauen | 450 |
| Riesa | 400 |
| Zittau | 420 |
| Zwickau | 450 |
Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (www.dihk.de)