von Online-Redaktion Cossebaude

Meldung der Landeshauptstadt Dresden vom 19.08.2026

Abfallgebühren in Dresden sollen ab 2027 moderat steigen

Die Landeshauptstadt Dresden hat turnusmäßig die Abfallgebühren neu berechnet:

Ab Januar 2027 sollen sie im Durchschnitt um 4,3 Prozent steigen. Der dreijährige Kalkulationszeitraum für die Dresdner Abfallwirtschaftsgebührensatzung endet in diesem Jahr, die neuen Gebühren gelten bis Ende 2028.

„Wir tragen Verantwortung dafür, dass die Abfallentsorgung auch in Zukunft zuverlässig, leistungsfähig und umweltgerecht funktioniert. Die moderate Anpassung der Abfallgebühren ist deshalb eine notwendige Entscheidung, um die Qualität der Entsorgung und die benutzerfreundliche Erfassung zu sichern. Mir ist wichtig, dass wir mit den Gebühren verantwortungsvoll umgehen und die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich halten. Ich bin überzeugt, dass die Leistungen, die die Abfallwirtschaft für die Dresdnerinnen und Dresdner erbringt, weiterhin in einem sehr guten Verhältnis zu den Kosten stehen.“

Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen

Die Gebührenberechnung basiert auf der Planung der Abfallmengen und der abfallwirtschaftlichen Leistungen sowie einer Vorausschau auf die Kostenentwicklung für die Jahre 2027 und 2028.

Blaue Tonne bleibt gebührenfrei – Nebenablagerungen werden kostenpflichtig

Auch künftig wird die Sammlung von Altpapier mit der Blauen Tonne am Haus oder über den Wertstoffcontainer gebührenfrei bleiben, aber der sorglose Umgang mit Altpapier neben der Blauen Tonne soll geahndet werden. Oftmals werden Pappen und Kartonagen nicht zerkleinert, sondern einfach neben der Tonne zur Abfuhr bereitgestellt. Da dies für das Abfuhrpersonal einen hohen manuellen Zeitaufwand bedeutet, zu längeren Touren und damit einhergehend höheren Sammelkosten führt, werden diese Nebenablagerungen künftig mit einer Gebühr belegt und die Behälternutzer verursachergerecht an den Sammelkosten beteiligt. Stehen bei der Blauen Tonne am Haus Pappen und Kartonagen neben/auf dem Behälter, werden diese bei der Leerung mitgenommen und gleichzeitig für dieses Grundstück eine gebührenpflichtige Nebenablagerung am Entsorgungsfahrzeug registriert. Auf dem nächsten Gebührenbescheid ist diese mit der entsprechenden Gebühr ausgewiesen. Die Kosten der Nebenablagerung trägt der Grundstückseigentümer und berechnet diese ggf. über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiter. Pro angefangene 240-Liter-Einheit betragen die Kosten 26,34 Euro. Das Prinzip ist grundsätzlich nicht neu, galt bisher schon bei Rest- und Bioabfällen.

Neu eingeführt werden auch Transportweggebühren für die Blaue Tonne. Wer einen Standplatz mit mehr als 15 Meter Entfernung zum Entsorgungsfahrzeug hat und dennoch Vollservice in Anspruch nehmen möchte, kann von diesem Angebot Gebrauch machen. Wie bereits für Bio- und Restabfallbehälter berechnet sich die Gebühr nach der Entfernung des Standplatzes. Alternativ zum Vollservice können Grundstückseigentümer die Behälter auch selbstständig am Leerungstag bereitstellen oder diese Leistung an andere Unternehmen vergeben.

Umsatzsteuer für einzelne Leistungen

Darüber hinaus unterliegen ab dem kommenden Jahr einige Leistungen der Umsatzsteuerpflicht nach § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG). Das betrifft nicht nur sämtliche Transportweggebühren, sondern auch die Gebühren für die Abholung von Sperrmüll und Haushaltsgroßgeräten. Ab 2027 gilt eine Gebühr von 26,18 Euro für die Abholung von Sperrmüll oder Elektro-Altgeräten. In der Expressvariante beträgt die Gebühr 78,54 Euro. Die darin enthaltene Umsatzsteuer wird gesondert auf dem Gebührenbescheid ausgewiesen.

Viele Angebote weiterhin gebührenfrei

Die Dresdnerinnen und Dresdner können auch in Zukunft Angebote nutzen, um ihre Abfälle gebührenfrei zu entsorgen. Dazu zählt die halbjährliche Abgabe von vier Kubikmeter Sperrmüll oder von Elektro-Altgeräten auf dem Wertstoffhof. Gebührenfrei bleiben auch die mobilen Sammlungen für Schadstoffe sowie für Weihnachtsbäume.

Die Entscheidung des Stadtrates ist für den 29. Oktober 2026 geplant. Vor der Beschlussfassung müssen außerdem die Ausschüsse für Umwelt und Kommunalwirtschaft sowie Finanzen und Liegenschaften ihre Zustimmung zur vorgelegten Kalkulation erteilen.

Ausführliche Informationen zur Abfallvermeidung, -trennung und -entsorgung stehen im Internet unter www.dresden.de/abfall. Außerdem berät das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft bei Fragen am Abfall-Info-Telefon 0351-4889633 beziehungsweise per E-Mail an abfallberatung@dresden.de.

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