von Online-Redaktion Cossebaude

Meldung der Landeshauptstadt Dresden vom 25.06.2026

Dresden erteilt Wasserentnahmeverbot

Gewässer trocknen aus – Dresden erteilt Wasserentnahmeverbot

Obwohl in den letzten Wochen vereinzelt ergiebig Regen gefallen ist, gibt es seit Jahresbeginn 2026 in Dresden zu wenig Niederschlag. Viele der über 500 Bäche und Flüsse führen zu wenig Wasser oder sind teilweise ausgetrocknet. Diese extrem niedrigen Wasserstände werden nach den derzeitigen Wetterprognosen auch in den kommenden Wochen nicht durch Niederschläge ausgeglichen werden können.

Daher sieht sich die Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Dresden veranlasst, ab Mittwoch, 24. Juni 2026 ein Verbot für die Wasserentnahme mittels Pumpen auszusprechen. Bis einschließlich 31. Oktober 2026 dürfen nun Eigentümer und Anlieger kein Wasser aus oberirdischen Gewässern im Stadtgebiet Dresden, sowohl aus größeren, wie zum Beispiel Weißeritz, Lockwitzbach oder Prießnitz, als auch aus kleinen und ganz kleinen, wie zum Beispiel Weißiger Dorfbach, Schelsbach oder Tummelsbach entnehmen. Das Schöpfen mit Handgefäßen im Rahmen des Gemeingebrauchs ist ebenfalls untersagt.

„Es ist insgesamt zu trocken und die Wasserstände sind zu niedrig. Um den Naturhaushalt zu schützen, haben wir uns deshalb für das Entnahmeverbot bis Ende Oktober entschieden. Gehen Sie bitte stets sorgsam und sparsam mit dem Wasser um. Verwenden Sie zum Gießen vorzugsweise aufgefangenes Regenwasser. Gießen Sie Pflanzungen in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden, um Verluste durch Verdunstung zu minimieren.“

Umweltamtsleiter René Herold appelliert an alle Dresdnerinnen und Dresdner

Keine Beschränkung der Grundwassernutzung

Eine Beschränkung der Grundwasserbenutzung muss aktuell noch nicht ausgesprochen werden. Die Grundwasserstände an den Dresdner Messstellen liegen derzeit allerdings weit unter dem langjährigen Monatsmittel und damit an der unteren Grenze des normalen Schwankungsbereichs. Die besonders niedrigen Grundwasserstände der Jahre 2018 bis 2020 sind jedoch aktuell noch nicht erreicht.

Wasserentnahme nur mit wasserrechtlicher Erlaubnis möglich

Nicht betroffen vom genannten Verbot sind Wasserentnahmen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Die Inhaber einer solchen Erlaubnis müssen deren Nebenbestimmungen beachten. Werden bei Gewässerkontrollen Verstöße festgestellt, können diese als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Bußgeld beträgt mindestens 50 Euro.

Wer eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen möchte, wendet sich per E-Mail an umwelt.recht1@dresden.de an die untere Wasserbehörde. Es ist aber davon auszugehen, dass Erlaubnisse, die in der gegenwärtigen Situation erteilt werden, ebenfalls Einschränkungen bei Niedrigwasser enthalten werden.

Fragen beantwortet das Umweltamt per E-Mail an umwelt.recht1@dresden.de.

Die Allgemeinverfügung wurde am 24. Juni 2026 im digitalen Amtsblatt unter www.dresden.de/amtsblatt veröffentlicht und kann zusätzlich online unter www.dresden.de/gewaesser nachgelesen werden.

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