von Online-Redaktion Cossebaude
Planfeststellungsverfahren Tännichtgrundbach
Landeshauptstadt Dresden - „PFV - Tännichtgrundbach - Naturnahe Umgestaltung vom Burgbergteich bis zur Mündung in den Lotzebach“
Bekanntmachung über die Auslegung der Planunterlagen im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben
Für das oben genannte Vorhaben führt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Abteilung Kommunaler Umweltschutz unter dem Geschäftszeichen Gz.: C46_DD-0522/1497 ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 Absatz 1 und § 70 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch.
I.
Gegenstand des Vorhabens ist eine Gewässerausbaumaßnahme auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden sowie der Gemeinde Klipphausen. Die Gewässerausbaumaßnahme sieht die Beseitigung der durch Starkregenereignisse verursachten Schäden an Ufer und Sohle sowie der umgebenden Fläche mit gleichzeitiger Renaturierung des Tännichtgrundbachs vom Burgbergteich bis zur Mündung in den Lotzebach vor. Durch Einsatz ingenieurbiologischer Bauweisen sollen neben der Sohl- und Ufersicherung außerdem besondere kleinräumige Strukturen geschaffen werden, die den ökologischen Zustand des Gewässers verbessern. Gleichzeitig wird zur Aufweitung des Durchlasses an der Tännichtgrundstraße die Umverlegung des Gewässerabschnittes sowie der Bau einer neuen Brücke über die Tännichtgrundstraße erforderlich.
II.
Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit von
Dienstag, dem 11. November 2025 bis einschließlich
Mittwoch, dem 10. Dezember 2025,
in der Landeshauptstadt Dresden, Verwaltungsstelle Cossebaude, Dresdner Straße 3,
01156 Dresden, 1. OG, Raum 102
während folgender Zeiten:
| Montag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr |
| Mittwoch: | 09:00 – 12:00 Uhr (nur nach telefonischer Voranmeldung 0351 488 7930) |
| Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr |
| Freitag: | 09:00 – 12:00 Uhr (nur nach telefonischer Voranmeldung 0351 488 7930) |
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
III.
1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt
bis einschließlich Mittwoch, den 24. Dezember 2025
- bei der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden oder
- bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift), zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Landesdirektion sind über die Internetseite https://www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.
Die Einwendungen müssen den Vor- und Zunamen und die volle Anschrift des Einwenders enthalten. Sie sollen den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen wird um Bezeichnung der betroffenen Grundstücke mit Flurstücknummern und Gemarkungen gebeten.
Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können bis zum Ende dieser Einwendungsfrist Stellungnahmen bei den oben genannten Behörden zu dem Plan abgeben.
2. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Vor- und Zunamen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es können ferner gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt bleiben, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesdirektion Sachsen personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in dem dort eingestellten Informationsblatt „Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren Hochwasserschutz“.
4. Mit Ablauf der oben genannten Einwendungsfrist sind für das Planfeststellungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen und Stellungnahmen der anerkannten Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.
Einwendungen wegen nachteiliger Wirkungen des Vorhabens können später nur nach § 14 Absatz 6 WHG geltend gemacht werden.
IV.
1. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Plan sind grundsätzlich in einem Termin zu erörtern. Dieser Erörterungstermin wird vorher bekannt gemacht.
Diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
2. Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, für die Erhebung von Einwendungen und die Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.
3. Über die Einwendungen wird im Planfeststellungsbeschluss entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
V.
Diese Bekanntmachung ist einschließlich der auszulegenden Planunterlagen auch unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Umweltschutz/Wasserwirtschaft einsehbar. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen.
Dresden, den 24.10.2025
Oberbürgermeister, Stempel/Siegel
im Auftrag der Landesdirektion Sachsen